Der Bänderjude. Zizenhauser
Terrakotte um 1899. Die Aufschrift
lautet: "Ich bin doch ah a Handelsmann,
je vend en gros et en detail."
Quelle Gidal S. 173
Juden müssen im Lande selbst hergestellte Waren absetzen, zumeist Seidenbänder und Textilien von schlechter Qualität.
In mehreren Erlassen wurde das Hausieren, d.h. der Verkauf an der Haustür, eingeschränkt, 1732 schließlich ganz verboten. Nur auf den Jahrmärkten war der Handel für Juden frei.
In der Verordnung gegen Betteljuden, Braunschweig 1775, heißt es:
"... erneuern wir hiemit aus Landesherrlicher Macht und Gewalt obige Verordnungen dahin, daß von nun an überall kein Betteljude weiter in hiesige Lande eingelassen werden solle ... bei namhafter Strafe ..."
Es galt das Verbot, Immobilien zu erwerben, aber dann wurde wohlhabenderen Juden der Erwerb von Häusern bisweilen doch gestattet.
In Hameln häuften sich die Klagen von christlichen Händlern und Handwerkern, die Juden würden unzulässigen Handel treiben. Der Rat gab diesen Klagen nach. Die Juden waren so weit verarmt, dass der Rat jedes Interesse an ihnen verlor. Die meisten Hamelner Juden lebten kümmerlich vom Verkauf alter Kleider, Schnitt- und Ellenwaren sowie von Lotterielosen.
Die Zahl der Hamelner Juden lag nach dem Siebenjährigen Krieges (1756-1763) bei durchschnittlich 12 Familien, wobei es sich nicht mehr um die wohlhabenden Großfamilien handelte. Durch die Einrichtung der Schutzbriefe konnte die Zahl der Juden genau kontrolliert werden.
Schutzbrief auf 10 Jahre für
Salomon Ruben und sein Weib und
seine unverheirateten Kinder,
in Barsinghausen (1702). Laut
Schutzbrief darf Salomon Ruben
Geld auf Pfänder ausleihen nach
einem festgelegten Zinssatz.
Quelle Marx S. 63
Es war das alleinige Recht des Landesherrn, Schutzbriefe auszustellen. Schutzbriefe wurden in der Regel für die Dauer von sechs bis zehn Jahren ausgestellt. Danach musste erneut Schutz beantragt werden. Die Schutzbriefe erlaubten nicht nur das Wohnrecht, sondern umschrieben auch präzise, wovon ein Juden sich ernähren durfte. Erwachsene Söhne, die im elterlichen Hause lebten, erhielten keinen Schutzbrief; sie hatten faktisch den Status eines Knechts. Starb das Familienoberhaupt, so wurde der Schutz in der Regel auf den ältesten Sohn übertragen. Gab es weitere Söhne, so mussten diese die Stadt verlassen oder sich als Knecht verdingen.
Schutzbriefe stellte der Landesherr auch gegen den ausdrücklichen Widerstand des Rates aus. Der Rat wollte die Zahl der Juden nicht vermehrt wissen. Hier wird deutlich, wie sehr sich das Klima der Stadt gegenüber den Juden gewandelt hat.
Die fortschrittlichen Gedanken der Aufklärung von Männern wie Mendelssohn und Lessing waren auf eine kleine Minderheit begrenzt.
Die rechtlichen Diskriminierungen der Juden blieben lange unverändert weiter bestehen. Die große Mehrheit der Juden lebte im 18. Jahrhundert in völliger sozialer Absonderung, in jüdischen Schulen erzogen und jiddisch sprechend. Das Judentum war nicht nur in religiöser, sondern auch in sozialer und kultureller Hinsicht eine abgeschlossene, randständige Gemeinschaft geworden.
Ein ganz erstaunlicher Vorgang ereignet sich in Hameln im Jahre 1797. Damals bitten die Hamelner Juden den Landesherrn um die Gewährung von Bürgerrechten. Es wird noch über 70 Jahre dauern, bis ihnen diese Bitte erhört wurde.
Die Quelle ist auch deswegen interessant, weil hier in einigen Fällen zum
ersten Male Familiennamen auftauchen, so Emanuel Berend Oppenheimer und
Berend Herz Detmold.
Das Siegel von Feiber Alexander (oben) zeigt hebräische
Schrift, das Siegel von Abraham Salomon (unten) zeigt
die Levitenkanne in der Schale.
Quelle National Archives Jerusalem
Das Siegel von Ephraim Salomon (oben) zeigt die
Anfangsbuchstaben des Namens und einen Anker, jenes
von Berend Herz Detmold (unten) ein Herz und die
Anfangsbuchstaben.
Quelle National Archives Jerusalem