Auf Initiative von Hermann Göring wurde den deutschen
Juden nach dem Pogrom vom 9. November 1938 eine "Sühneleistung" auferlegt.
"Für die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk"
mussten sie eine Strafe in Höhe von einer Milliarde Reichsmark bezahlen.
Diese "Sühneleistung (oder "Judenvermögensabgabe") zogen die Finanzämter
in Form einer Umlage von den deutschen Juden ein.
Träger der antijüdischen Maßnahmen wurden die staatlichen Behörden. Still und reibungslos, in rechtsförmigem Gewande vollzog sich die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Der Behördenapparat ging mit einer Unzahl von Erlassen, Verordnungen, Verwaltungsakten und Polizeiaktionen gegen die jüdische Bevölkerung vor. Der Hamelner Oberbürgermeister ordnete an:
"Die Bearbeitung aller Angelegenheiten der Juden" liegt bei Stadtrat Dr. Hans Krüger. Die "Umsetzungen" in die "Judenwohnungen" betreibt Vermessungsrat Gerhard Reiche.
Auch wenn es erklärtes Ziel des Staates war, die Juden aus Deutschland zu vertreiben, so machte gleichzeitig der Zugriff des Staates auf das jüdische Vermögen eine Ausreise sehr schwierig und zeitaufwendig. Extreme bürokratische Hürden waren zu überwinden. Die "Abwanderung der Juden" war erwünscht, die "Abwanderung des jüdischen Vermögens" galt es jedoch zu verhindern. Deutlich wird dies am Schicksal der Eheleute Bernstein.
© Bernhard Gelderblom Hameln